Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ZeroCampers GbR, Stand Oktober 2020:

1. Mietpreis: Es gelten die Mietpreise der jeweils gültigen Preisliste.  

2. Nutzung:  Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam, fachgerecht und schonend zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Hierbei hat sich der Mieter vor Ingebrauchnahme des Fahrzeugs beim Vermieter zu informieren.  Die Camper-Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.

3. Übergabe: Das Fahrzeug wird bei der ZeroCampers GbR, Landsbergerstraße 318A in 80687 München (Übergabeort) übergeben oder auf Wunsch wie im Mietvertrag vereinbart vor Ihre Haustüre geliefert. 

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug inkl. Zubehör bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Übergabeort zur vereinbarten Zeit in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Dies gilt auch für Punkt 9. 

Kann das Fahrzeug vom Vermieter aufgrund eines Unfalls oder einer technischen Störung zum Übergabeort nicht zurückgebracht werden, muss der Mieter eine Rückführungs-Pauschale leisten. Die Rückführungs- Pauschale beträgt im Großraum München € 70,–.

Bei vorzeitiger Rückgabe wird der nicht genutzte Vermietpreis nicht erstattet.

Bei verspäteter Rückgabe erfolgt eine Weiterberechnung des Mietpreises bis zur tatsächlichen Rückgabe. Evlt. Folgekosten aufgrund Umbuchung für den Folgemieter werden dem Mieter zu Lasten gelegt. 

4. Zahlungsweise: Der gesamte voraussichtliche Mietpreis ist vor Beginn der Nutzung zu bezahlen. Bei Buchungen ist die Anrechnung von Gutscheinen auf den Mietpreis sofort anzuzeigen und vor der Nutzung mitzuteilen.

5. Stornierungskosten: Wie sind die Stornierungsbedingungen gestaltet ?

Die Stornierungskosten nach Buchung sind wie folgt:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn wird eine Pauschale von 25 % vom Mietpreis berechnet
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn wir eine Pauschale von 40 % vom Mietpreis berechnet
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn wird eine Pauschale von 50 % vom Mietpreis berechnet 
  • unter 7 Tage vor Mietbeginn wird eine Pauschale von 80 % vom Mietpreis berechnet   

6. Fahrer: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst gefahren werden, eine Weitergabe oder Untervermietung an andere Personen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

Der Mieter versichert das Fahrzeug nur in fahrtüchtigen Zustand zu bewegen. Die Benutzung des Fahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie unter dem Einfluss von Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinflussen, ist nicht gestattet. Der Mieter versichert vor Fahrtantritt keine der vorgenannten Substanzen konsumiert zu haben. 

Der Einsatz in Wettbewerben, Sportveranstaltungen, etc. sowie das Bekleben der Fahrzeuge ist untersagt.

7. Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug den Vermieter sofort zu benachrichtigen.

8. Haftung des Mieters: Der Mieter hat bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zerstörung, Beschädigung oder bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Untergang des Fahrzeuges den Schaden zu ersetzen.

Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes.

Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden

– zu motorsportlichen Zwecken.

– für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings.

– zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht ist.

– zur Beförderung von giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

9. Haftungsausschluss des Vermieters:  Jeder ist für sich und das vermietete Fahrzeug verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bzw. bei Übernahme des Fahrzeugs erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Fahrzeugs an. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken.

Die Haftung des Vermieters ist auf die vertragswesentlichen Pflichten des Vermieters beschränkt. Dies ist die Überlassung des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.

10. Diebstahl / Unfälle / Anzeigepflicht: Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder Wildschaden eines Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich an den Vermieter sowie an einer zuständigen Polizeistelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Vermieter zu übermitteln.

11. Ausfall des Fahrzeuges: Fällt das Mietobjekt aufgrund technischer Störungen aus, die nicht auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, erfolgt keine Berechnung des Mietobjekts ab dem Zeitpunkt der Störung oder des Ausfalls. Der Ausfall des Fahrzeuges ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

12. Selbstbeteiligung: Bei selbstverschuldeten Unfällen/ Beschädigungen oder Entwendung des Fahrzeugs beträgt die Selbstbeteiligung: 1.500 €. Gegen Gebühr kann diese gesenkt werden und wir dann im Mietvertrag entsprechend gesenkt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, übernimmt die gegnerische Versicherung den Schaden in voller Schadenshöhe.

13. Kaution / Nachbelastung bei Beschädigungen: Vor dem Mietvorgang ist eine Kaution in Höhe der unter Punkt 11 beschriebene Selbstbeteiligungen zu hinterlegen. Diese muss per Überweisung erfolgen. Weiterhin erlaubt der Kunde dem Vermieter, die Kaution bei erwähnten Ereignissen sofort einzubehalten. Bei einer Nachberechnung von Mehrkilometer, Verschmutzung etc. wird Rechnungssumme von der Kaution abgezogen und die Differenz erstattet.  

14. Widerrufsrecht: Nach §312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Vermietung von Kraftfahrzeugen, da die Camper-Fahrzeuge zum angegeben Zeitraum gebucht werden 

15. Fahrten ins Ausland: Die Fahrzeuge dürfen innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz genutzt werden. Weitere Länder sind auf Anfrage gestattet und werden im Mietvertrag vermerkt. Bei Zuwiderhandlung besteht kein Versicherungsschutz und der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen.  

 

Preis und Leistungsverzeichnis der ZeroCampers GbR, Stand Februar 2022:

Preisliste für Kleinschäden:
Generell ist eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag gegen Bearbeitungsgebühr möglich oder eine direkte Schadesregulierung nach Kleinschadensliste:
Fahrzeugdach:
Antenne: 39 €
Dache Delle <5 cm: 650 €
Dache Delle >5 cm: nach Kostenvoranschlag
Dach Kratzer <5 cm: 600 €
Dach Kratzer >5 cm: 750 €
Fahrzeugfront:
Stoßfänger / Motorhaube / Kotflügel vorn Kratzer <5cm: 300 €
Stoßfänger / Motorhaube / Kotflügel vorn Kratzer >5cm: 600 €
Stoßfänger / Motorhaube / Kotflügel vorn Delle <5cm: 300 €
Stoßfänger / Motorhaube / Kotflügel vorn Delle >5cm: 690 €
Spoilerlippe vorn unten lackiert Kratzer <10cm: 300 €
Fahrzeugseite:
Kratzer & Delle Türen: nach Kostenvoranschlag
Türkante Kratzer <1cm: 50 €
Türkante Kratzer >1cm: 230 €
Spiegelgehäuse  & Ladeklappe Kratzer: 125 €
Fahrzeugheck:
Heckklappe Kratzer <5cm: 300€
Heckklappe Kratzer >5cm: 700€
Ladekante Kratzer <5cm: 200 €
Ladekante Kratzer >5cm: 600 €
Oberflächenkratzer:
Oberflächenkratzer pro Karrosserieteil <5cm: 70 €
Oberflächenkratzer pro Karrosserieteil >5cm: 90 €
Felgen & Reifen:
Alufelge-Kratzer: 105 €
Reifen Schnitt/Riss: 125 €
Heckausbau easygoinc: Berechnung nach Ersatzteilrechnung zzgl. Bearbeitungsgebühr
Verlust Fahrzeugzubehör/- equipment
Verlust Kombitasche Warnweste, Warndreieck, Verbandstasche: 35 €
Verlust 1 Teil aus Kombitasche: 15 €
Verlust Ladekarte: 19 €
Verlust Fahrzeugschlüssel: 490 €
Verlust Fahrzeugschein: 299 €
Verlust Typ 2 Ladekabel: 349 €
Verlust Juice-Booster: 979 €
Verlust 1x Adapter Juice-Booster: 159 €
Verlust Bambus-Geschirr: 75 €
Verlust Teile aus Kochset: 220 €
Verlust Kissen / Bettdecke: 50 €
Verlust Fensterabdeckung: 159 € Frontteil, 99 € Seitenteil
Sonstige Gebühren:
Bearbeitungsgebühren Bußgelder, Strafzettel: 29 €
Bearbeitungsgebühr Ladeblockiergebühren: 25 €
Bearbeitungsgebühr Fremdnutzung Ladekarte: 39 €
Schadensabwicklung nach KV: 59 €
Sonderreinigung: 99 €
Sonderreinigung starke Verschmutzung: 199 €
Sonderreinigung Toilette: 199 €